Maklerprovision reformiert

Das sollten Sie wissen, wenn Sie beabsichtigen eine Immobilie zu kaufen.

Bei der Vermietung darf die Maklerprovision maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Diese ist vom Auftraggeber des Maklers zu zahlen. Beim Verkauf ist die Provisionshöhe in Deutschland aktuell noch frei vereinbar. Noch! Denn am 14. Mai verabschiedete der Bundestag das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Es besagt, dass derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt – dies ist meist der Immobilienverkäufer – die Hälfte der Maklerprovision bezahlen muss. Auch muss der Käufer seinen Anteil erst dann vergüten, wenn der Verkäufer seinen Anteil entrichtet hat. Wird ein Immobilienmakler von beiden Parteien einvernehmlich beauftragt, dann müssen auch beide Seiten genau die Hälfte der vereinbarten Provision zahlen. Die Regelung gilt im Übrigen nur für selbstgenutzte Immobilien, nicht für Anlage- oder Gewerbeimmobilien. Diese Regelung wird bereits in einigen Bundesländern umgesetzt (s. auch Tabelle). Doch sobald das jetzt beschlossene Gesetz in Kraft tritt (sechs Monate nach der Veröffentlichung im Gesetzesblatt), voraussichtlich Anfang 2021, gilt die Aufteilung der Courtage bundesweit. Gerade für Immobilienkäufer soll das neue Gesetz ein positives Signal sein und sie bei den Erwerbsnebenkosten entlasten. Ferner wird der Immobilienmarkt professionalisiert werden und so genannte Billigmakler ausgebremst.

Keine Regel ohne Ausnahme

Die Teilung der Maklerprovision gilt grundsätzlich bundesweit. Aber es existiert eine Regelung, bei der nur der Verkäufer für die Courtage aufkommen darf. Als Ausnahme wird es eine einseitige Öffnungsklausel auf der Verkäuferseite geben, um beispielsweise den provisionsfreien Verkauf von Neubau-Immobilien zu ermöglichen.

Lässt sich die Maklerprovision umgehen?

Manchmal kommen Miet- oder Kaufinteressenten auf die Idee, den Makler zu umgehen und nehmen mit dem Eigentümer direkt Kontakt auf, um keine Provision entrichten zu müssen. Dabei ist zu beachten, dass der Zahlungsanspruch des Maklers keineswegs mit dem Auslaufen des Maklervertrags erlischt. Der Makler ist trotzdem provisionsberechtigt, sofern er nachweisen kann, dass er den Interessenten rechtswirksam vermittelt hat.

Wann wird eine Provision fällig?

Der Immobilienmakler hat nach §652 BGB Anspruch auf eine Maklerprovision, wenn ein wirksamer Maklervertrag abgeschlossen wurde oder er eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat und ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder der Mietervertrag vorliegt und der Vertrag nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam wird.

Ein Hausverkauf ist nicht trivial

Selbstverständlich ist jeder frei, seine Immobilie selbst zu verkaufen. Aber viele Eigentümer unterschätzen den Aufwand, der mit einem Verkauf der eigenen Immobilie einhergeht. So sind zahlreiche Unterlagen wie Energieausweis, Baugenehmigungen, Dienstbarkeiten oder ein Grundbuchauszug vorzulegen, um den Hausverkauf erfolgreich abzuwickeln. Eigentümer, die eines dieser Dokumente bei den Verhandlungen nicht vorweisen können, riskieren empfindlich hohe Bußgelder. Die Zusammenarbeit mit dem IMMOBILIENFORUM gibt Ihnen Sicherheit – von der fundierten Beratung mit einer langjährigen Marktkenntnis über die Bereitstellung der notwendigen Dokumente bis hin zum erfolgreichen Abschluss.

Noch gilt diese Tabelle – in der Praxis orientieren sich Eigentümer und Immobilienmakler bei der Festsetzung der Provision an den in dem jeweiligen Bundesland „marktüblichen” Regelungen.