Trend Ferienwohnungen

Auf diese Punkte müssen Sie beim Erwerb achten. 

Ferienimmobilien im eigenen Land gewinnen immer mehr an Bedeutung! Zum einen, um sie selbst zu nutzen, zum anderen als Renditeobjekte oder als Altersvorsorge. Obendrein lässt sich bei einer Vermietung Geld verdienen und sie so refinanzieren. Doch auf was muss man beim Erwerb bedenken. Wo lauern Fallstricke, was ist gesetzlich und steuerlich zu beachten?

Zunächst sollte man sich erkundigen, ob die Kommune die erworbene Eigentumswohnung als Ferienimmobilie im Wohngebiet erlaubt. Darüber hinaus gibt die Teilungserklärung Auskunft über eine Duldung dieser Sondernutzung. Falls nicht, müssen alle anderen Eigentümer zustimmen. Eine Wohnung mit reiner Fremdenverkehrsnutzung darf man im Übrigen, wie in Rottach-Egern, nur maximal sechs Wochen im Jahr selbst bewohnen. Auch wichtig: In reinen Wohngebieten untersagen viele Kommunen eine Kurzzeitvermietung. Rottach-Egern beispielsweise plant derzeit eine Zweckentfremdungs-satzung. Allerdings liegt laut Gesetz erst dann eine Zweckentfremdung vor, wenn Sie als Eigentümer insgesamt mehr als acht Wochen pro Jahr Gäste aufnehmen, also tage-oder wochenweise an Touristen oder Geschäftsreisende vermieten. Für gelegentliche Vermietungen brauchen Sie in Bayern keine Genehmigung.

Wer zu Ferienvermietungszwecken neu oder umbauen will, benötigt eine Genehmigung des örtlichen Bauamtes. Aber auch andersherum kann es Ärger geben: Wer beispielsweise plant, eine Ferienimmobilie im Alter selbst zu bewohnen, muss zunächst auf seiner Gemeinde eine Nutzungsänderung beantragen. Generell sollte man darauf achten, dass das Objekt nicht in einer Wohnanlage mit reiner Fremdenverkehrsnutzung liegt. Hier ist ein dauerhafter Wohnsitz tabu.

Zu bedenken ist auf jeden Fall der Zeitaufwand, der für die Pflege und Instandhaltung anfällt. Im Vergleich mit einer Mietwohnung möchte jeder Gast eine gepflegte Ferienwohnung vorfinden. Die laufende Vermietung ist wichtig, denn nur dann lohnt sich eine Ferienimmobilie. Der Maklerverband
IVD hat berechnet, dass sich die Investition nur dann lohnt, wenn die Wohnung mindestens 17 Wochen im Jahr vermietet wird. So sind die Mieteinnahmen höher als die Kosten für die Kreditaufnahme, die Tilgung und den Unterhalt der Wohnung. Wenn Sie den Kaufpreis und die Rendite berechnen, sollten Sie auch den Arbeitsaufwand für die Vermarktung, Reinigung und den Kontakt mit Gästen bedenken oder gegebenenfalls
die Kosten einer Agentur berechnen.

Thema Steuer: Wer Einnahmen erzielt, muss Einkommensteuer zahlen. So ist es auch bei Einnahmen durch Vermietung einer Ferienunterkunft. Zudem ist eine Zweitwohnungssteuer zu leisten. Gewerbesteuer wird fällig, wenn Serviceleistungen angeboten werden, etwa Frühstück oder ein Reinigungsservice und wenn mehr als 24.500 Euro jährlich mit der Ferienimmobilie verdient werden. Übrigens: Auch private Vermieter sind verpflichtet, die Ferienvermietung beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen.