Förderungsmöglichkeiten für Wohngebäude – Artikel aus Ausgabe Frühling 2023

Förderungsmöglichkeiten für Wohngebäude

Die fortlaufenden Änderungen in der BEG haben das Ziel, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, zu unterstützen und den Antragsprozess zu verschlanken. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt seit 2021 die Förderlandschaft für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Neubauten. Durch ihre Einführung wurden die Institute KfW und BAFA zusammengefasst bzw. ersetzt. Ende Juli 2022 wurden kurzfristig einige drastische Änderungen angekündigt, die teilweise auch schon sofortige Wirkung hatten. Zum 01.01.2023 traten einige weitere Anpassungen in Kraft.

Die Neuausrichtung zielt mehr auf den Gebäudebestand
Generell hat die BEG das Ziel, durch die Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland große Mengen an Energie einzusparen. Energieeffizienz im Gebäudebereich hat das Potenzial, einen enormen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele zu leisten. Je weniger Energie verbraucht wird, desto weniger Energie muss überhaupt erst erzeugt werden. Um Eigentümern von Wohngebäuden einen Anreiz zu schaffen, energetisch sinnvolle Sanierungen vorzunehmen, werden diese gefördert.

 

 

Neubauten müssen ohnehin bereits sehr hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. In der Folge wurden ab dem 01.03. die Förderungen für den Neubau deutlich gekürzt. Förderungen wird es nur noch im Rahmen zinsgünstiger Darlehen bis 150.000,- EUR pro Wohneinheit geben.

Sanierungen werden künftig mit bis zu 150.000,- EUR Darlehen gefördert. Hinzu kommen Tilgungszuschüsse bis zu 60%. Das heißt, bis zu 90.000,- EUR des Darlehens können erlassen werden.

Die Vielfalt verlangt Beratung

Die Zinssätze, die gelten sollen, hat die KfW zu Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht. Trotz Zusammenführung und Vereinfachung der Förderung, ist es für Normalverbraucher nach wie vor schwierig, den Förderdschungel zu durchschauen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei einem qualifzierten Energieberater zu informieren. Auch diese Kosten werden am Ende mit 50% von bis zu 10.000,- EUR für die Fachplanung und Baubegleitung gefördert.

Wie diese Förderdarlehen beantragt und dann optimal an Ihre finanziellen Bedürfnisse angepasst werden können, erfahren Sie bei den Baufinanzierungsberatern der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee.

Matthias Voggenreiter, www.ksk-mbteg.de